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Nach einer überstandenen Krebserkrankung stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Für viele Betroffene steht die Rückkehr ins Berufsleben an. Können Sie nach einer längeren Zeit der Arbeitsunfähigkeit einfach an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren? Wie sehen Ihre Rechte aus? Kurz: Die Wiederaufnahme der Arbeit ist ein wichtiger Schritt zurück in den Alltag, aber auch mit Herausforderungen verbunden.

Mehr als nur ein Einkommen
Viele glauben, dass Arbeit lediglich dazu dient, Geld zu verdienen und die Lebenshaltungskosten zu decken – dabei ist sie oft sehr viel mehr: Arbeit bedeutet Struktur, bringt soziale Kontakte und vermittelt das Gefühl, gebraucht zu werden. Obwohl der Weg zurück ins Berufsleben oft von Unsicherheit geprägt ist und viele noch die Nachwirkungen ihrer Therapien (z. B. Erschöpfung oder Nebenwirkungen der Medikamente) spüren, nehmen über 60 Prozent der an Krebs Erkrankten nach ihrer Behandlung wieder am Arbeitsleben teil.(1)
Mehr Informationen zum Thema „Krebs und Existenzangst“ und Tipps für die Suche nach finanzieller Unterstützung finden Sie hier.
Den Wiedereinstieg sollten Sie Schritt für Schritt angehen und sich nicht zu viel abverlangen. Hier ein paar Tipps:
- Ehrliche Selbsteinschätzung und Planung: Schätzen Sie Ihre Belastbarkeit realistisch ein. Viele Betroffene steigen mit der Einstellung wieder ein, dass sie da weitermachen können, wo sie aufgehört haben. Möglicherweise ist es aber sinnvoller, erst mal nur wenige Stunden pro Tag zu arbeiten, um langsam wieder in die Arbeit hineinzukommen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber, um gemeinsam Lösungen zu finden.
- Hamburger Modell: Bei diesem Modell geht es darum, Arbeitnehmer*innen nach langer Abwesenheit stufenweise wiedereinzugliedern. Die Belastung soll schrittweise erhöht werden. Der/die Beschäftigte ist während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben. Diese Form des Wiedereinstiegs bedarf der ärztlichen Bestätigung. Der/die Arbeitnehmer*in erhält in dieser Zeit kein Gehalt, sondern weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Für den/die Arbeitgeber*in fallen so keine direkten Kosten an. Die Maßnahme ist sehr individuell und kann von sechs Wochen bis zu sechs Monaten dauern. Beide Seiten können den Prozess jederzeit beenden. Das Hamburger Modell soll einen langsamen und langfristigen Wiedereinstieg in den Beruf fördern, von dem sowohl die betreffenden Arbeitnehmer*innen als auch ihre Arbeitgeber*innen profitieren.(2), (3)
- Die eigenen Rechte kennen: Es ist wichtig, die eigenen Rechte in Bezug auf die Arbeit zu kennen. So ist es beispielsweise möglich, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei einem Erstantrag ist bereits die Diagnose Krebs meist ausreichend, um einen Schwerbehinderungsgrad von 50 oder mehr zuerkannt zu bekommen. Damit verbunden ist ein besonderer Kündigungsschutz für fünf Jahre.(4)
- Berufliche Rehabilitation: Nicht immer ist ein Wiedereinstieg in den alten Beruf problemlos möglich. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Arbeitnehmer*innen, aber auch Arbeitgeber*innen daher mit Maßnahmen für den Wiedereinstieg, um den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder Betroffenen neue Berufschancen aufzuzeigen. Die Kosten für Reha-Maßnahmen, Umschulungen oder technische Hilfsmittel können bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Leider gibt es bisher keine allgemeingültigen Regeln für die Übernahme solcher Kosten, sondern die Behörde entscheidet in jedem Fall individuell.(1)

Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM)
In Deutschland sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Der/die Arbeitgeber*in muss die Betroffenen unterstützen, indem er/sie klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Zudem ist zu klären, welche Leistungen und Hilfen zur Verfügung gestellt werden müssen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Dies können beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder technische Hilfsmittel sein. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden. Das BEM kann Arbeitnehmende nach einer langen Krankheit vor Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung schützen, muss von ihnen jedoch nicht angenommen werden.(2)
Alle Informationen auf den Punkt bringt die Broschüre: „Ihr Weg: Sozialleistungen für Menschen mit Krebs“.
Nach einer Krebserkrankung ist die Rückkehr in den Beruf ist ein wichtiger, aber sicherlich kein einfacher Schritt zurück in den Alltag. Unsicherheit ist also verständlich, doch mit guter Planung und Gesprächen funktioniert der Wiedereinstieg meist besser als gedacht. Das Wichtigste dabei: Geben Sie sich Zeit, und erwarten Sie nicht, sofort wieder so viel zu leisten wie vor der Erkrankung.
Quellen:
- https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/krebs-ueberstanden-zurueck-in-den-beruf.html (abgerufen am 04.07.2025)
- https://www.frauenselbsthilfe.de/infothek/rehabilitation/formen-der-onkologischen-reha/berufliche-rehabilitation.html (abgerufen am 04.07.2025)
- https://mammamia-online.de/leben-mit-krebs/lifestyle/an-die-arbeit/ (abgerufen am 04.07.2025)
- https://www.dkfz.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/schwerbehinderung-wann-gilt-fuer-krebspatienten-ein-besonderer-kuendigungsschutz (abgerufen am 04.07.2025)
NP-DE-ON-WCNT-250029; 08/25